Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 20. bis 24. April 2015 liegt das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2015 zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann täglich von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am 20. April von 14 bis 20 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Gegen das Wählerverzeichnis können alle Landesbürgerinnen und Landesbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (24. April 2015, 12.00 Uhr) einlangen.

Bei der Landtagswahl sind in Hitzendorf 5.680 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.912 Frauen und 2.768 Männer.

Wahlberechtigt ist,

  • wer spätestens am Wahltag, 31. Mai 2015 das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  • wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,

  • wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)

  • und wer am Stichtag 30. März 2015 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10046933/3363/