Die Personenbindung
Für die Personenbindung schickt die Registrierungssoftware (RA-Client) die Zertifikatswerberdaten, welche der RO (Registration Officer) laut vorgelegtem Ausweis erfasst hat, an das Zentrale Melderegister (ZMR).
Wenn aus dem ZMR keine oder keine eindeutige Datenrückmeldung kommt, dann stimmen die Ausweisdaten nicht mit den ZMR-Daten überein, und die Personenbindung kann nicht erstellt werden.
Der Zertifikatswerber hat zu diesem Zeitpunkt zwei Möglichkeiten:
1) Auf die Aktivierung seiner Karte verzichten, bis er die ZMR-Datenkorrektur bei seiner Meldebehörde veranlasst hat und dann mit seinem RO einen neuen Termin für die Kartenabholung inklusive Personenbindung vereinbaren.
2) Mit dem RO die Aktivierung der Karte ohne Personenbindung abschließen. Damit verfügt der Zertifikatswerber über eine funktionsfähige Signaturkarte, allerdings ohne die E-Government-Fähigkeit (funktionell identisch mit einer trust|sign Karte). Er kann sich dann nach Datenrichtigstellung bei der Meldebehörde selbst die Personenbindung über Internet auf seine aktive, gültige a.sign premium Karte laden.
Der Zertifikatswerber muss sich in beiden Fällen an seine Meldebehörde wenden, um die Daten im ZMR richtig stellen zu lassen. a.trust und ihre Registrierungsstellen haben keine Einflussmöglichkeit auf den ZMR-Datenbestand und müssen sich bei der Registrierung an die Ausweisdaten halten!
a.trust hat eine genaue diesbezügliche Information in Form eines Merkblattes des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und des Bundesministeriums für öffentliche Leistungen und Sport (BMöLS) aufgelegt. Dieses „Merkblatt des BMI“ wird dem Zertifikatswerber vom RO ausgehändigt.
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