Sicherheits- & Hygienemaßnahmen

Welche Vorgaben es im Alltag gibt

Auf Sicherheit und Hygiene wird auch weiterhin geachtet. 
Auf Sicherheit und Hygiene wird auch weiterhin geachtet.Auf Sicherheit und Hygiene wird auch weiterhin geachtet.
 

Hier die aktuellen Corona-Regeln für die Steiermark:

Ausgangsregeln
Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle, ganztägige Ausgangsbeschränkung. Ausnahmen: 

  • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens;
  • Arbeit und Ausbildung;
  • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen;
  • zur Ausübung familiärer Rechte und Pflichten mit engen Angehörigen und Kontaktpersonen;
  • die gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Impfung und zum CoV-Test;
  • körperliche und psychische Erholung im Freien mit engen Bezugspersonen;
  • die Deckung religiöser Grundbedürfnisse;
  • die Versorgung von Tieren;
  • unverschiebbare Behördengänge;
  • die Teilnahme an Wahlen und der Gebrauch von Instrumenten der Demokratie;
  • die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften wie Begräbnisse und Demonstrationen

Ausnahme: Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen und auch den anderen Regeln sind Kinder unter zwölf Jahren. Für Schüler ab zwölf ist der „Ninja-Pass" bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

 

Maskenpflicht
In allen geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt auch am Arbeitsplatz, sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Ein Mindestabstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, wird weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Arbeitsplatz
Am Arbeitsort besteht weiterhin die 3-G-Pflicht, hier reicht also auch ein negativer Coronavirus-Test. Gibt es keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen, muss drinnen eine FFP2-Maske getragen werden. Homeoffice bleibt empfohlen. 

 

Handel, körpernahe Dienstleistungen
Geschäfte zur Grundversorgung - also etwa Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien, Banken und Tankstellen - bleiben für alle zugänglich. Darüber hinaus sind (Weihnachts-)Einkäufe nur für Geimpfte und Genesene möglich. Auch für körpernahe Dienstleistungen braucht man einen 2-G-Nachweis. Als Kunde braucht man zudem überall eine FFP2-Maske.

 

Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alters- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe gilt 2,5-G, bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind auch Antigen-Tests zulässig. In allen geschlossenen Räumen braucht man eine FFP2-Maske.

Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein, zusätzlich braucht man einen PCR-Test (notfalls Antigen-Test) und eine FFP2-Maske. Es sind maximal zwei Personen pro Tag als Besuch erlaubt, im Krankenhaus maximal eine.

 

Wenn Sie unter Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit leiden, rufen Sie das Gesundheitstelefon 1450. Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus steht die Info-Hotline +43 800 555 621 bereit.

Verfolgen Sie auch weiterhin die Nachrichten über Radio und Fernsehen und die aktuellen Informationen rund um den Virus und folgen Sie den Anweisungen der Behörden. Hinterfragen Sie Informationen aus unbekannten oder unsicheren Quellen, z.B. Fake-News über Mail, Facebook, Whatsapp usw.

Gesicherte Informationen erhalten Sie laufend auf unserer Gemeinde-Spezialseite im Internet unter hitzendorf.gv.at/corona und unter orf.at/corona.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10066261/1513723/