Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 27. bis 31. Jänner 2020 lag das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2020 im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist konnte täglich von 7 bis 12 Uhr und zusätzlich am 27. Jänner von 14 bis 20 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Gegen das Wählerverzeichnis konnten alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche msten beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (31. Jänner 2020, 12.00 Uhr) einlangen.

Bei der Gemeinderatswahl sind in Hitzendorf 5.977 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.922 Männer und 3.055 Frauen.

Wahlberechtigt ist,

  • wer spätestens am (ursprünglichen) Wahltag, 22. März 2020 das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  • wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat,

  • wer in Österreich bzw. in seinem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch Verurteilung wegen Straftat)

  • und wer am Stichtag 6. Jänner 2020 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10065749/3363/