Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 2. bis einschließlich 11. April 2019 liegt das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2019 zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag auch von 14 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Gegen das Wählerverzeichnis können alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (11. April 2019, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.

Bei der Europawahl sind in Hitzendorf 5.774 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.938 Frauen und 2.836 Männer.

Wahlberechtigt ist, wer

  • spätestens am Wahltag, 12. März 2019 das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat,

  • in Österreich bzw. in seinem EU-Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)

  • und am Stichtag 12. März 2019 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10062705/3363/