FläWi startet neu

Gemeinsamer Flächenwidmungsplan entsteht

FläWi zeigt, was auf einzelnen Grundstücken erlaubt ist 
FläWi zeigt, was auf einzelnen Grundstücken erlaubt istFläWi zeigt, was auf einzelnen Grundstücken erlaubt ist
 

Wo bleiben Wald und Wiese als Naherholungsraum erhalten? Wo darf wie gebaut werden? – Nur zwei Fragen, die entscheidend von der Raumplanung beeinflusst werden. Eine solche steht nun im großen Stil in Hitzendorf an.

 

Vom Boden- bis zum Neusiedlersee, vom Waldviertel bis nach Unterkärnten – jeder Quadratmeter unseres Landes steht im Eigentum einer oder mehrerer Personen. Niemandsland gibt es in ganz Österreich nirgends, denn hierzulande ist die Aufteilung von Flächen klar geregelt.

 
18.433 Grundstücke nach Plan

Das gilt auch für Hitzendorf: Mehr als 18.000 Grundstücke sind im Grundbuch eingetragen und zerstückeln unsere Gemeinde in ein kunterbuntes Mosaik von Eigentümern. Was auf jedem einzelnen Grundstück erlaubt ist – beispielsweise die Errichtung eines Wohnhauses, der Anbau von Mais oder der Betrieb einer Autowerkstätte –, ist im Flächenwidmungsplan festgelegt.

 
System für die Nutzung der Natur

Dieser Flächenwidmungsplan (FläWi) und das übergeordnete Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) werden nun für Hitzendorf neu gezeichnet. Das ÖEK ist quasi der große Rahmen, der nicht auf Einzelparzellen, sondern auf ganze Bereiche Rücksicht nimmt, hier werden beispielsweise Grüngürtel, Verkehrszonen oder Wohngebiete festgelegt. Der  Flächenwidmungsplan hingegen ist 
detaillierter und befasst sich mit jeder ausgewiesenen Fläche und deren Nutzung. Die Gemeinde hat kürzlich DI Stefan Battyan, erfahrener Raumplaner, Ortsbildexperte und Sachverständiger für Landes-, Stadt- und Ortsplanung, mit der Erstellung eines Erstentwurfes des ÖEK und des Flächenwidmungsplans für das neue, größere Hitzendorf beauftragt. 

 
Nicht alle Gründe vergolden

Battyans Kunst in den nächsten Monaten wird es sein, die strukturellen Ideen der politisch Verantwortlichen mit den Interessen der Grundeigentümer sowie den Vorgaben des Landes unter einen Hut zu bringen. Denn eines ist klar: Nicht jedes Grundstück kann künftig als Bauland ausgewiesen werden – auch wenn sich das der Eigentümer aufgrund der Wertsteigerung noch so sehr wünscht. Denn das Steirische Raumordnungsgesetz ist in dieser Hinsicht sehr restriktiv.

 
"Wunschkonzert" ab 23. Mai

Wer Umwidmungen seiner Liegenschaften oder allgemeine Planungsänderungen wünscht, kann diese zwischen 23. Mai und 18. Juli 2016 zu den Öffnungszeiten im Marktgemeindeamt bekannt geben.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10051758/7764/