Stimmabgabe bei Geh- oder Transportunfähigkeit

 

Was können Sie tun, wenn Sie geh- oder transportunfähig bzw. bettlägerig sind und trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen?

Sie müssen beim Marktgemeindeamt mündlich oder schriftlich die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen und gleichzeitig bekannt geben, dass Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.
 
 
Besuch durch besondere Wahlbehörde
 

Aufgrund Ihres Antrages werden Sie am Tag der Gemeinderatswahl, Sonntag, 22. März 2015, von einer besonderen Wahlbehörde in der Unterkunft, in der Sie sich aufhalten, zum Zweck der Stimmabgabe besucht. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Eingangstür für den Besuch der besonderen Wahlbehörde geöffnet wird und das Sie Ihre Wahlkarte zur Hand haben.

Bitte beachten Sie: Die Stimmabgabe mit Wahlkarte vor der besonderen Wahlbehörde ist nur innerhalb der Wohnsitzgemeinde möglich. Sollte sich vor dem Wahltag herausstellen, dass Sie doch selbst das Wahllokal aufsuchen können, müssen Sie das Marktgemeindeamt rechtzeitig davon verständigen, dass Sie auf den Besuch der besonderen Wahlbehörde verzichten. Bringen Sie in diesem Fall bitte unbedingt Ihre Wahlkarte ins Wahllokal mit, Sie können ohne Wahlkarte nicht wählen!
 
 
Wahlkarte beantragen
 

In der zweiten Februar-Hälfte erhalten Sie eine "Amtliche Wahlinformation", welcher auch eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte angeschlossen ist. Diese ist schon vorausgefüllt und Sie können Sie portofrei an das Marktgemeindeamt übermitteln. Auch können Sie Ihre Wahlkarte elektronisch beantragen. In beiden Fällen müssen Sie bitte zusätzlich die Option "Besondere Wahlbehörde" ankreuzen und den Ort angeben, an dem Sie besucht werden möchten. Sie erhalten Ihre Wahlkarte umgehend per Post zugesendet. Selbstverständlich können Sie Ihre Wahlkarte auch persönlich im Marktgemeindeamt anfordern und abholen (bitte Ausweis nicht vergessen). Wahlkarten können jedoch nicht per Telefon beantragt werden!

Letzter Termin für die schriftliche und elektronische Beantragung einer Wahlkarte ist Mittwoch, der 18. März 2015. Persönliche Beantragungen im Marktgemeindeamt können bis Freitag, 20. März 2015, 12 Uhr erfolgen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich!

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10046215/3363/