Winterdienst 2008/09

Wichtige Hinweise

6 Traktoren und 2 Kommunaltraks sind für die Gemeinde im Einsatz 
6 Traktoren und 2 Kommunaltraks sind für die Gemeinde im Einsatz
 
 
Kommunaltrak der Gemeinde 
Kommunaltrak der GemeindeKommunaltrak der Gemeinde
 

Auch heuer gilt es wieder rund 65 km Gemeindestraßen und fast 20 km Gehwege und Gehsteige schnee- und eisfrei zu halten. Dafür stehen 3 Traktoren vom Maschinenring sowie 3 Traktoren und 2 Kommunaltraks des Wirtschaftshofes der Gemeinde zur Verfügung. Finanziell stellt die Gemeinde je Winter je nach Strenge zwischen € 30.000 und  € 75.000 bereit.

Trotz bester technischer Ausstattung und starkem Fahrerteam müssen wir aber im Namen aller Winterdienstleister um Verständnis bitten, dass sowohl bei Räumung als auch Streuung eine ausnahmslose Prioritätensetzung erfolgen muss. Zuerst müssen die öffentlichen Straßen und Plätze geräumt werden (dafür haftet die Gemeinde), erst dann können auf freiwilliger Basis private Straßen, Wege und Parkplätze geräumt und gestreut werden. Eine Garantie für die Räumung und Streuung von Privatflächen kann allerdings nicht abgegeben werden, vor allem bei extremen Wettersituationen, in extremen Steillagen und bei dauerhaftem Schneefall - die Haftung für private Straßen, Wege und Parkplätze liegt immer beim Eigentümer! Auch wenn Privatflächen auf freiwilliger Basis durch die Gemeinde gestreut und geräumt werden!

Die Gemeinde ist selbstverständlich bemüht auch weiterhin mitzuhelfen, die in den vergangenen Jahren zahlreich errichteten Gehwege und Gehsteige zu reinigen bzw. diese von Schnee zu räumen und zu streuen (dazu hat die Gemeinde zwei spezielle Kommunaltraks im Einsatz). Die Straßenverkehrsordnung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortung im Ortsgebiet ausschließlich die angrenzenden Eigentümer tragen, eine diesbezügliche Ausnahme besteht nur bei unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.
 
Es wird daher dringend um Kenntnisnahme ersucht, dass Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Liegenschaften in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege, einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Einfahrten bzw. Stiegenanlagen, in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden.

Hohe Risiken und Haftungspflichten machen den Winterdienst für die Gemeinde mittlerweile zu einer der schwierigsten Aufgaben. Zudem beinhaltet der Winterdienst leider auch immer wieder großes Konfliktpotenzial. Wir dürfen uns daher schon jetzt bei allen Fahrern herzlich bedanken, die sich mit vollem Einsatz und Besonnenheit für diese extrem schwierige Aufgabe zur Verfügung stellen! Gleichzeitig bitten wir aber auch alle Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit extremen Wintersituationen eine gewisse Gelassenheit und ein eigenes Maß an Einsatz an den Tag zu legen. Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Winterdienst haben, steht Ihnen das Marktgemeindeamt natürlich gerne zur Verfügung.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10018432/7764/