Koma-Trinken

Eltern tragen Verantwortung

Helfen Sie mit, dass es in unserer Gemeinde nicht zu Trinkgelagen Jugendlicher bis zur Bewusstlosigkeit kommt! 
Helfen Sie mit, dass es in unserer Gemeinde nicht zu Trinkgelagen Jugendlicher bis zur Bewusstlosigkeit kommt!Helfen Sie mit, dass es in unserer Gemeinde nicht zu Trinkgelagen Jugendlicher bis zur Bewusstlosigkeit kommt!
 

In den vergangenen Wochen haben sich die Fälle von exzessiv trinkenden Jugendlichen in Österreich gehäuft. Das Thema „Koma-Trinken“ war in allen Medien. Was die wenigsten Eltern wissen: Durch das  Jugendschutzgesetz tragen Eltern Mitverantwortung für ihre minderjährigen Kinder, wenn sich diese bis zur Bewusstlosigkeit betrinken.

Wie immer wurden von Politik und Medien auch allerlei brauchbare und unbrauchbare Vorschläge artikuliert, wie man dem Problem habhaft werden könnte. Die Marktgemeinde Hitzendorf wird Veranstaltungsbewilligungen für Dorf- und Zeltfeste nur mehr unter der Auflage aussprechen, dass minderjährige Jugendliche nur nach Vorlage eines Ausweises eingelassen und durch farbige Armbänder gekennzeichnet werden. Sollte sich der Veranstalter nicht an diese Auflage halten, wird beim nächsten Mal ein völliges Zutrittsverbot für Jugendliche ausgesprochen. In Absprache mit Polizei und Bezirkshauptmannschaft sind auch weit schärfere Maßnahmen möglich.
 

Tatsache ist aber, dass alle Maßnahmen keinen Erfolg haben werden, wenn wir nicht auf die Unterstützung der Eltern zählen können. Erziehungsarbeit und Aufsichtspflicht kann den Eltern niemand abnehmen. Dazu kommt, dass viele der jüngst bekannt gewordenen Exzesse in privatem Rahmen begonnen oder stattgefunden haben. Auch beim vielfach stattfindenden „Saufen an öffentlichen Plätzen“ greifen Sicherheitsmaßnahmen der Behörden nicht.

Vielen Eltern scheint darüber hinaus nicht klar zu sein, dass sie für die Handlungen ihrer minderjährigen Kinder im Sinne des Jugendschutzgesetzes voll verantwortlich und haftbar sind. Übermäßiger Alkoholkonsum ist – egal ob in privatem oder öffentlichem Rahmen – kein Kavaliersdelikt. Wenn minderjährige Jugendliche betrunken mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht werden müssen, dann ist dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern.

 
Was können Eltern nun konkret tun?

Vielfach bringen Jugendliche große Mengen schwerer Alkoholika selbst auf diverse Feste mit bzw. schmuggeln sie hinein. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kinder das Haus nicht mit einem Rucksack voll schwerer Alkoholika verlassen oder diese im nächst besten Supermarkt einkaufen, bevor sie zu Veranstaltungen gehen. Führen Sie intensive Gespräche mit Ihren Kindern, in denen Sie sie auf die gesundheitlichen und auch strafrechtlichen Folgen des „Koma-Trinkens“ hinweisen. Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern beim Besuch von Veranstaltungen fixe Uhrzeiten, zu denen sie zu Hause sein müssen bzw. abgeholt werden. Führen Sie diese Gespräche mit Ihren Kindern auch dann, wenn Sie fest der Meinung sind, dass „meine Kinder so etwas nie machen würden“. Die jüngsten Erfahrungen zeigen: In den meisten Fällen fielen die Eltern aus allen Wolken, weil sie eben dachten, dass ihre Kinder so etwas nie tun würden.

Helfen Sie mit und tragen Sie dazu bei, dass es in unserer Gemeinde NICHT zu solchen Vorfällen kommt. So können weiterhin fröhlich und problemlos unsere schönen Feste gefeiert werdden.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10010637/7764/