Gratis Kindergartenjahr

für Einkommen bis € 32.500

Kindergartengruppe im Pfarrkindergarten Hitzendorf 
Kindergartengruppe im Pfarrkindergarten HitzendorfKindergartengruppe im Pfarrkindergarten Hitzendorf
 

Der Steiermärkische Landtag hat eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Erhöhung der Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes für Kinder im Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht vorsieht. Das "Gratis-Kinderbetreuungsjahr" gilt ab Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2006/07 und ist sozial gestaffelt.

  • Voraussetzung: Regelmäßiger Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung nach dem Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz (Kindergarten, Alterserweiterte Gruppe, Kinderhaus, Tagesmutter) im Betreuungsjahr vor dem Eintritt der Schulpflicht über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen.

  • Höhe der Beihilfe: Bis zu einem steuerpflichtigen Jahres-Familieneinkommen von höchstens € 40.000 wird monatlich eine abgestufte Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe zwischen € 30 und € 100 gewährt.
 

Die genauen Richtlinien und Einkommensabstufungen für das Gratis-Kinderbetreuungsjahr finden Sie in der rechten Spalte im Abschnitt Dokumente.

Mit diesem neune Modell konnte wieder etwas großartiges für die steirischen Familien geschaffen werden und baut die Steiermark ihre Führung als familienfreundlichstes Bundesland Österreichs weiter aus.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10008227/7764/