Elektroaltgeräte

Entsorgung jetzt gratis

Geld zurück für Ihr Kühlschrankpickerl - hier geht's zum Antragsformular 
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Dreh um! Elektrogeräte kannst du ab jetzt gratis entsorgen! 
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Mit der neuen Elektroaltgeräte-Verordnung ist nun endgültig gewährleistet, dass alle Elektrogeräte im Haushalt ab sofort gratis bei einer Sammelstelle zurückgegeben werden können. Auch für Kühlschränke müssen Sie künftig daher keine Entsorgungsplakette mehr kaufen. Falls Sie in der Vergangenheit eine Plakette erworben haben, bekommen Sie vom Umweltforum Haushalt (UFH) sogar Ihr Geld zurück.

Alle Elektro(nik)-Geräte wie Wecker, Kaffeemaschine, elektrische Zahnbürste, Computer, Mikrowelle, Kühlschrank, Herd, CD-Player, Fernseher, Mobiltelefone etc., aber auch Leuchtstoff- und Energiesparlampen enthalten Schadstoffe wie Blei, Chrom, Cadmium oder Quecksilber, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen. Anderseits enthalten sie aber auch wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber, Aluminium oder Eisen, die wieder verwendet werden können.

Eine flächendeckende Sammlung garantiert die umweltgerechte Behandlung und Entsorgung dieser Geräte. Durch neue Recyclingmethoden für Elektroaltgeräte können zB wertvolle Umwelt-Ressourcen geschont und insbesondere Energie nachhaltig eingespart werden. Geregelt wird die neue Sammlung durch eine EU-Richtlinie.

Die nationale Umsetzung erfolgte mittels der Elektroaltgeräte-Verordnung, die in Österreich mit 13.8.2005 in Kraft getreten ist. Durch diese Verordnung sind nun die Hersteller und Importeure für die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der gesammelten Altgeräte verantwortlich. Weiters soll durch Produktion und Angebot von umweltfreundlicheren Elektrogeräten die Umwelt entlastet und die Gesundheit von Mensch und Tier gesichert werden.
 
Wo kann ich meine Altgeräte abgeben?

Sie können Ihre alten, defekten bzw. nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte aus privaten Haushalten kostenlos beim Abfallsammelzentrum Hitzendorf (ASZ) abgeben. Beim Neukauf eines gleichartigen Gerätes haben Sie aber auch die Möglichkeit, dieses gleich kostenlos beim Händler Ihrer Wahl abzugeben (1:1 Regelung). Händler, deren Verkaufsfläche unter 150 m² liegt, müssen jedoch keine Altgeräte zurücknehmen - in diesem Fall müssten Sie Ihr Gerät wiederum ins ASZ bringen.

 
Wie erhalte ich das Geld für mein Kühlschrankpickerl zurück?

Sie haben bereits im August vom Umweltforum Haushalt (UFH) ein Antragsformular samt Informationsfolder erhalten, mit dem Sie eine schon bezahlte Entsorgungsgebühr für Kühlschränke zurückverlangen können (Zinsen werden nicht weitergegeben). Es gibt 3 Möglichkeiten:

  1. Kühlschrankpickerl ist lose vorhanden
    Frist 31. März 2006
    Füllen Sie den Antrag in gut leserlicher Schrift vollständig aus und kleben Sie die UFH- oder PEG-Entsorgungsplakette bzw. den UFH-Gutschein auf.

  2. Kühlschrankpickerl klebt am funktionstüchtigen Kühlgerät
    Frist 31. März 2006
    Füllen Sie den Antrag in gut leserlicher Schrift vollständig aus, tragen Sie den 22stelligen Code der Plakette (bzw. 16stelligen Code bei PEG) ein und legen Sie eine Kopie der Rechnung über den Erwerb der aufgeklebten UFH- oder PEG-Entsorgungsplakette bzw. des UFH-Gutscheines bei. Sollte die Rechnung nicht mehr vorhanden sein, müssen Sie die 3. Möglichkeit in Anspruch nehmen.

  3. Kaputtes Kühlgerät mit aufgeklebtem Kühlschrankpickerl 
    keine Frist, ab 1. April 2006 gibt es nur mehr diese Möglichkeit
    Bringen Sie Ihr kaputtes Kühlgerät und einen gut leserlich ausgefüllten Antrag mit aufgeklebter UFH- oder PEG-Entsorgungsplakette bzw. UFH-Gutschein zum ASZ. Wenn Sie ein neues Kühlgerät kaufen, können Sie Ihr Altkühlgerät auch beim Händler zurückgeben. Lassen Sie sich in diesem Falle unbedingt die Übernahme bestätigen, indem Sie den Händler Ihrer Wahl den Antrag firmenmäßig abzeichnen lassen.

Bei allen 3 Möglichkeiten müssen Sie den ausgefüllten Antrag mit der beschriebenen Beilage oder Bestätigung an das Umweltforum Haushalt, Postfach 300, 1060 Wien senden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch das UFH und nicht durch die Gemeinde oder den Händler! 

 
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Für persönliche Hilfestellung wenden Sie sich bitte an den Abfallberater der Marktgemeinde Hitzendorf, Herrn Georg Pesenhofer, Tel. (0664) 480 5981 bzw. an die AbfallberaterInnen des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10006224/7764/