Geräte- oder Maschinengemeinschaft

 

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden Geräte- oder Maschinenankäufe von land- oder forstwirtschaftlichen Gemeinschaften aus Hitzendorf mit min. 3 Personen (bei Notstromaggregaten min. 2 Personen) ab 1. September 2017 einmalig wie folgt gefördert:

 

 Tarif

 

Betrag 

   
 je Anschaffung land- oder forstwirtschaftlichem Gerät
 oder Maschine:
 

 bei Gemeinschaften
 ab 3 Personen

10 % vom 
Anschaffungspreis 

 bei Gemeinschaften
 ab 5 Personen 

 15 % vom 
Anschaffungspreis 

 bei Gemeinschaften
 ab 8 Personen  

20 % vom 
Anschaffungspreis 

 Höchstgrenze

 € 3.700,00 


Ein Antragsformular finden Sie hier >

Als Kaufnachweis sind dem Antrag Rechnung und Zahlungsbestätigung anzuschließen. Nicht förderungsfähig sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren etc.). Da es sich bei dieser Subvention EU-rechtlich um eine Agrarförderung handelt, ist auch das Beiblatt für De-minimis-Beihilfen am Agrarerzeugungssektor auszufüllen und anzuschließen.

Für das Gebiet der Altgemeinde Attendorf (bis zur Fusion keine Förderung von Geräte- und Maschinengemeinschaften) werden nur jene Ankäufe gefördert, die ab dem 1. Jänner 2015 getätigt wurden.

SUB08
15/11/01 13/11/08
30/06/11 02/01/15
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002444/68916/