Besamungen Viehzucht

 

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden den Hitzendorfer Landwirtinnen und Landwirten Besamungen im Zuge der landwirtschaftlichen Viehzucht im Sinne des § 3 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2009 ab 1. September 2017 wie folgt gefördert: 

 

 Tarif

 

Betrag 

   

 künstliche Schweinebesamung
 pro Besamung

 
€ 7,00 

 künstliche Rinderbesamung
 pro Besamung

 
€ 24,00 

 künstliche Rinderbesamung durch
 Landwirt (Eigenbestandsbesamung)
 pro Besamung 

  
 
€ 15,00 

 natürliche Rinderbesamung
 pro Sprung     

   100% der 
Sprungkosten 


Ein Antragsformular finden Sie hier >

Die Beantragung der Zuschüsse hat durch den/die Landwirt/in jährlich im Nachhinein zu erfolgen. Der Anschluss von Durchschlägen der Sprung- und Besamungsscheine ist nicht erforderlich, sondern hat der/die Landwirt/in durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Da es sich bei dieser Subvention EU-rechtlich um eine Agrarförderung handelt, ist jedoch das Beiblatt für De-minimis-Beihilfen am Agrarerzeugungssektor auszufüllen und anzuschließen.

SUB07
18/12/03 13/11/08
30/09/10 01/02/15
17/12/15
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002440/68916/