Zuchtviehankauf

 

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden private Ankäufe von Zuchtebern, Zuchtstieren, Zuchtwiddern und Zuchtböcken durch Hitzendorfer Landwirtinnen und Landwirte im Sinne des § 3 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2009 ab 1. September 2017 wie folgt gefördert:

 

 Tarif

 

Betrag 

   

 je Zuchteberankauf
 pro deckfähigem Schwein


€ 14,50 

 je Zuchtstierankauf
 pro deckfähigem Rind

  
€ 14,50 

 Höchstgrenze

 € 700,00 



 

 Tarif

 

Betrag 

   

 je Zuchtwidderankauf
 pro deckfähigem Schaf
 (max. für 40 Schafe je Widder)


aliquote Übernahme der 
Nettoanschaffungskosten 

 je Zuchtbockankauf
 pro deckfähiger Ziege
 (max. für 40 Ziegen je Bock)


aliquote Übernahme der 
Nettoanschaffungskosten 

 Höchtstgrenze in Bezug auf die Nettoanschaffungskosten ist der
 Nettodurchschnittspreis der jeweiligen Rasse aus den letzten drei
 Versteigerungen (wird von der LK veröffentlicht).


Ein Antragsformular finden Sie hier >

Als Kaufnachweis sind dem Antrag Rechnung, Zahlungsbestätigung und Abstammungsnachweis anzuschließen. Die Anzahl der deckfähigen weiblichen Tiere ist mittels ÖPUL-Tierbestandsliste oder sonstiger geeigneter Form nachzuweisen. Da es sich bei dieser Subvention EU-rechtlich um eine Agrarförderung handelt, ist auch das Beiblatt für De-minimis-Beihilfen am Agrarerzeugungssektor auszufüllen und anzuschließen.

SUB06
15/11/01 02/01/15
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002433/45430/